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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : bwin und PartyGaming nun doch Zusammenschluss



spielo
30.07.2010, 15:10
Merger von bwin und PartyGaming
Highlights

* bwin Interactive Entertainment AG ("bwin") und PartyGaming PLC ("PartyGaming") schließen sich zu einer gemeinsamen, in Gibraltar eingetragenen und an der Londoner Börse notierten Gesellschaft zusammen.
* Der Vertrag zur Umsetzung des Zusammenschlusses von bwin und PartyGaming wurde am 29. Juli 2010 unterzeichnet.
* Die gemeinsame Gesellschaft wird zu ungefähr 48,4 % von PartyGaming- und 51,6 % von bwin-Aktionären gehalten werden.
* Der Zusammenschluss wurde vom Aufsichtrat von bwin und vom Board of Directors von PartyGaming genehmigt und wird von Kernaktionären beider Gesellschaften unterstützt.
* Norbert Teufelberger und Jim Ryan werden Co-CEOs der gemeinsamen Gesellschaft. Die wichtigsten Managementpositionen der gemeinsamen Gesellschaft werden von Führungspersonen beider Gesellschaften übernommen.

Norbert Teufelberger, Co-CEO von bwin zum angestrebten Merger:

"Der Zusammenschluss unserer Unternehmen eröffnet strategisch, finanziell und operativ neue Möglichkeiten. Wir werden in der Pole Position sein, um das Marktpotenzial der weltweit expandierenden Online-Glücksspielindustrie auszuschöpfen."

Jim Ryan, CEO von PartyGaming fügt hinzu:

"Als Marktführer bei Poker, Sportwetten, Casino und weiteren Produkten, wie insbesondere Bingo, verfügt die gemeinsame Gesellschaft über die besten Voraussetzungen, um den wachsenden Online-Glücksspielmarkt weiter zu erschließen. Dieses Vorhaben wird durch eine ausgezeichnete Liquiditätssituation, starke Cash-Flows und ein sehr erfahrenes Management-Team unterstützt."

Am 29. Juli 2010 haben bwin und PartyGaming einen Vertrag zur Umsetzung des geplanten Zusammenschlusses abgeschlossen.

Der geplante Zusammenschluss sieht vor, dass alle Vermögenswerte von bwin auf PartyGaming unter Bildung einer in Gibraltar registrierten Societas Europaea (SE) verschmolzen werden. bwin-Aktionäre werden ungefähr 51,6 % der Aktien, PartyGaming-Aktionäre etwa 48,4 % der Aktien an der gemeinsamen Gesellschaft erhalten. Der geplante Zusammenschluss sieht kein Pflichtangebot an die bwin-Aktionäre im Sinne des österreichischen Übernahmegesetzes vor. Nach Durchführung des geplanten Zusammenschlusses werden die bwin-Aktien nicht mehr an der Wiener Börse notieren. Die Aktien der gemeinsamen Gesellschaft werden ausschließlich an der Londoner Börse gelistet.

Der geplante Zusammenschluss steht noch unter dem Vorbehalt der Erfüllung bestimmter Bedingungen, insbesondere:

* die Zustimmung von bwin- und PartyGaming-Aktionären in den jeweiligen Hauptversammlungen;
* der Erhalt bestimmter kartellrechtlicher und regulatorischer Genehmigungen; und
* die Einhaltung - von bei Bildung einer SE obligatorischen - Vorschriften zur Arbeitnehmermitbestimmung.

Der Aufsichtrat von bwin und der Board of Directors von PartyGaming haben sich - unter Berücksichtung der Stärken des jeweiligen Managements - auf eine ausgewogene Management-Struktur der gemeinsamen Gesellschaft geeinigt. Die Geschäftsführung der gemeinsamen Gesellschaft wird von den zukünftigen Co-CEOs Norbert Teufelberger und Jim Ryan geleitet. Martin Weigold wird Group Finance Director und Joachim Baca wird Chief Operating Officer der gemeinsamen Gesellschaft. Weiters wird nach Durchführung des geplanten Zusammenschlusses ein neuer und unabhängiger Vorsitzender des Aufsichtsrates bestellt. Darüber hinaus entsenden sowohl bwin als auch PartyGaming eine jeweils gleiche Anzahl geschäftsführender und nicht geschäftsführender Vertreter in die jeweiligen Gremien der gemeinsamen Gesellschaft. Diese sind bereits jetzt in leitenden Positionen für die beteiligten Gesellschaften tätig. Manfred Bodner (Co-CEO bwin) wechselt in den Aufsichtsrat der neuen Gesellschaft und betreut die Markenintegration sowie strategische Sales-Themen.

Kernaktionäre beider Gesellschaften haben sich verpflichtet, in den jeweiligen außerordentlichen Hauptversammlungen, die derzeit für das erste Quartal 2011 geplant sind, für den geplanten Zusammenschluss zu stimmen. Es wird erwartet, dass die Durchführung des geplanten Zusammenschlusses bald nach Abhaltung der Hauptversammlungen stattfindet.

Eine umfassendere Beschreibung des geplanten Zusammenschlusses wurde - in Übereinstimmung mit Recht des Vereinigten Königreichs - von PartyGaming auf <!-- w --><a href="http://www.partygaming.com/prty/en/investors/ifinancialnews/fn_pressreleases">www.partygaming.com/prty/en/investors/i ... ssreleases</a><!-- w --> veröffentlicht.