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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigentümer von Geldspielgeräten haftet für Vergnügungssteuer



News
24.01.2019, 18:15
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine Gemeinde den Eigentümer von Geldspielgeräten, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist, unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen kann.

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