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spielo
09.09.2010, 12:59
EuGH kippt das österreichische Glücksspielmonopol

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Regelungen zum österreichischen Glücksspielmonopol gekippt. Die heimischen Vorschriften, die das Recht zum Betrieb von Spielbanken Gesellschaften mit Sitz in Österreich vorbehalten, verstoßen gegen das Unionsrecht. Konkret heißt es in dem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil des EuGH, dass die Vergabe der Konzessionen an die Casinos Austria nicht im Einklang mit dem EU-Recht steht. Kritisiert wird, dass bei der Konzessionsvergabe keine Ausschreibung stattgefunden hat.

Das Transparenz-Gebot verpflichte die konzessionserteilende Stelle, einen "angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen, der eine Öffnung der Dienstleistungskonzessionen für den Wettbewerb und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind". Außerdem kritisiert der EuGH eine "Ungleichbehandlung" und eine "mittelbare Diskriminierung".
Beschränkung der Niederlassungsfreiheit

Der Gerichtshof erklärt, dass die Verpflichtung der Inhaber von Spielbankkonzessionen, ihren Sitz im Inland zu haben, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstelle. Diese Verpflichtung "diskriminiert nämlich Gesellschaften, die ihren Sitz in einem anderen EU-Staat haben, und hindert diese daran, über eine Agentur, Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung Spielbanken in Österreich zu betreiben".

Was die Möglichkeit betrifft, die Beschränkung mit dem Interesse zu rechtfertigen, einer Ausnutzung dieser Tätigkeiten zu kriminellen oder betrügerischen Zwecken vorzubeugen, stellt der EuGH fest, dass der "kategorische Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern, die ihren Sitz in einem anderen EU-Land haben, als unverhältnismäßg anzusehen ist, da er über das hinausgeht, was zur Bekämpfung der Kriminalität erforderlich ist". Es gebe nämlich "mildere Mittel, die Tätigkeit und die Konten dieser Wirtschaftsteilnehmer zu kontrollieren".
Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

Zum Transparenzgebot unterstreicht der EuGH, dieses sei eine "zwingende Vorbedingung des Rechts eines EU-Staats, Genehmigungen für den Betrieb von Spielbanken zu erteilen, unabhängig davon, wie die Betreiber ausgewählt werden". Die "ohne jede Transparenz erfolgende Vergabe einer Konzession an einen Wirtschaftsteilnehmer, der in dem EU-Staat niedergelassen ist, dem der öffentliche Auftraggeber zugehört, stellt eine Ungleichbehandlung zum Nachteil von in anderen EU-Ländern niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmern dar, die keine reale Möglichkeit haben, ihr Interesse an der fraglichen Konzession zu bekunden. Eine derartige Ungleichbehandlung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und stellt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, die nach dem EU-Recht verboten ist".

Gegen die österreichische Regelung hatte der deutsche Staatsbürger Ernst Engelmann geklagt, der zwei Spielbanken in Österreich betrieben hatte, ohne sich vorher bei den heimischen Behörden um eine Konzession beworben zu haben. Im Ersturteil wurde er verurteilt, unerlaubt Glücksspiele veranstaltet zu haben und erhielt eine Geldstrafe von 2.000 Euro. In der Berufung hat das Landesgericht Linz den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Die Linzer Richter hatten nämlich Bedenken, ob die österreichischen Vorschriften über Glücksspiele mit EU-Recht vereinbar sind.

EuGH-Generanwalt Jan Mazak hatte bereits im Februar dieses Jahres erklärt, dass die Gesetzespassage, wonach der Casinobetrieb ausschließlich Aktiengesellschaften mit Sitz in Österreich erlaubt ist, gegen die Niederlassungsfreiheit der EU verstößt. Dass sämtliche Glücksspiel- und Spielbankkonzessionen auf Basis einer Regelung erteilt werden, die Bewerber aus dem EU-Ausland von der Ausschreibung ausgeschlossen hat, widerspricht dem freien Dienstleistungsverkehr. Diese Ausführungen bezogen sich allerdings auf die alte Fassung des heimischen Glücksspielgesetzes. Die fraglichen Passagen wurden bereits mit der im Juli 2010 in Kraft getretenen Glücksspielgesetz-Novelle repariert. Die Novelle 2010, der ein jahrelanges zähes Ringen vorausgegangen war, wurde dann einen Monat später ausgegeben.
Vergabe der Lizenzen weiter unklar

Wie die Vergabe der 2012 bzw. 2015 auslaufenden Spielbank- und Lotterielizenzen, die derzeit alle in Händen der Casinos Austria bzw. der Lotterien sind, in Hinkunft erfolgt, ist immer noch nicht ganz klar. Im Gesetz heißt es jetzt, dass die Konzessionserteilung "nach vorheriger öffentlicher und transparenter Interessentensuche durch den Bundesminister für Finanzen" erfolgt, wobei sich auch Interessenten bewerben dürfen, die ihren Sitz im EU-Ausland haben.

Aus Sicht des Noch-Monopolisten Casinos Austria sind die bereits erteilten Casino-Konzessionen von dem jetzt gefällten EuGH-Urteil nicht betroffen. "Die Kritik richtet sich gegen die Modalitäten der damaligen Vergabe, jedoch wurden all diese Punkte mit den Novellierungen 2008 und 2010 bereits bereinigt", meinte Casinos-Rechtsvorstand Dietmar Hoscher. Die Novellen seien von der Europäischen Kommission notifiziert worden. "Das bedeutet, dass die vom EuGH geäußerten Kritikpunkte nach Ansicht der EU-Kommission durch diese Novellen zur Gänze ausgeräumt wurden", so Hoscher.

Bei der kommenden Konzessionsvergabe sieht Hoscher offenbar keinen Änderungsbedarf: Der vom EuGH geforderte "angemessenen Grad an Öffentlichkeit" sei im neuen Glücksspielgesetz "ausdrücklich" festgehalten. "Im Übrigen wurden wesentliche Punkte der Beschwerde, wie die zahlenmäßige und zeitliche Begrenzung der Konzessionen, vom EuGH abgewiesen", so der Vorstand.

spielo
09.09.2010, 14:15
Konkurrenz jubelt, Politik will Änderungsbedarf prüfen

Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka sieht die Entscheidung im neuen Glücksspielgesetz bereits berücksichtigt

Wien - Der für Glücksspiel zuständige Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (ÖVP) hat heute betont, dass das neue, im Sommer 2010 in Kraft getretene Glücksspielgesetz (GsPG) die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits berücksichtige. Die neuen Regelungen sehen wie berichtet vor, dass es künftig 15 statt 12 Casinolizenzen gibt, die "nach vorheriger öffentlicher und transparenter Interessentensuche" durch den Finanzminister vergeben werden müssen. Möglicherweise muss das Gesetz aber wieder abgeändert werden.

"Insbesondere ist zu prüfen, ob und inwieweit auch bloße Zweigniederlassungen von EU-Gesellschaften bei der Konzessionsausschreibung nächstes Jahr 'mitbieten' dürfen. Das ist im neuen Gesetz nicht vorgesehen, könnte jedoch aufgrund des heutigen Urteils notwendig werden", so Lopatka in einer Stellungnahme.

Dabei geht es um jene strittige Gesetzespassage, die vorsieht, dass erfolgreiche Bewerber aus dem EU-Ausland "fristgerecht" nach Erhalt der Lizenz eine inländische Kapitalgesellschaft gründen müssen. Möglicherweise muss dieser Passus jetzt gestrichen werden.

Lizenzvergabe

Die 2012 bzw. 2015 auslaufenden 12 bestehenden Casinolizenzen, die in Händen der Casinos Austria sind, die bestehende Lotterielizenz sowie die drei zusätzlichen Spielbankkonzessionen werden alle 2011 ausgeschrieben, so Lopatka. "Dabei wird - wie vom EuGH gefordert - sichergestellt, dass alle in der EU niedergelassenen Unternehmen auch die reale und faire Chance haben, ihr Interessen an der fraglichen Konzession zu bekunden."

Die Lizenzvergabe könne "wie beabsichtigt nach einer transparenten Interessentensuche durchgeführt werden", so der Staatssekretär. Ob dies bedeutet, dass sich wirklich jeder, der Interesse an einer Spielbankkonzession hat, bewerben kann? "Wir hören alle an, die sich bewerben wollen", so eine Sprecherin von Lopatka.

Lopatka sieht das Glücksspielmonopol durch den EuGH-Spruch jedenfalls nicht gekippt. "Der EuGH hat in seinen Urteilen von gestern und heute erneut bestätigt, dass das Monopol der Mitgliedsstaaten zum Schutz der Spielteilnehmer rechtskonform ist".

Konkurrenz ist froh

Der Grün-Abgeordnete Peter Pilz, der das neue Glücksspielgesetz stets massiv kritisiert hat, begrüßt das Urteil. "Mit dieser Entscheidung muss nun das Glücksspielgesetz völlig neu verfasst werden", glaubt der Politiker laut einer Aussendung. Das eröffne die Chance, "die Gangsterwirtschaft in diesem Bereich endlich zu bekämpfen", so Pilz. Der börsenotierte Online-Sportwettenanbieter bwin und der Automatenkonzern Novomatic jubeln ebenfalls über den Entscheid.

"Das Urteil ist ein Schlag in das Gesicht der Monopolisten und eine indirekte Aufforderung an die Politik, das Thema Glücksspiel endlich zeitgemäß, nachhaltig und umfassend zu regulieren", sagte bwin-Sprecherin Katharina Riedl. Die EuGH-Richter hätten auch bestätigt, dass die EU-Prinzipien Dienstleistungsfreiheit, Gleichbehandlung und Transparenz "mit Füßen getreten wurden." Nun müssten die bestehenden und neuen Casinolizenzen "endlich" ordnungsgemäß ausgeschrieben werden, so der Wiener Konzern, der sich gerade mit der britischen PartyGaming zusammenschließt und selbst kein Interesse an einer Spielbankkonzession hat.

Ähnlich äußerte sich Novomatic: "Die EuGH-Entscheidung ist insofern erfreulich, als in Hinkunft Konzessionen für Spielbanken in einem transparenten Verfahren vergeben werden müssen. Dies hat der österreichische Gesetzgeber zwischenzeitlich aber ohnehin klargestellt", so das niederösterreichische Unternehmen. "Wir werden uns im Zuge der Neuvergabe um Konzessionen bemühen", kündigte Novomatic erneut an. Es gilt als so gut wie sicher, dass die Niederösterreicher eine solche auch bekommen.

bwin-Konkurrent bet-at-home.com sieht sich in dem Urteil ebenfalls bestätigt und appellierte in einer Aussendung an alle Mitgliedsstaaten die gesetzlichen Regelungen entsprechend den EU-Vorgaben zu gestalten.

Anpassungen im Gesetz

ÖVP-Finanzsprecher Günther Stummvoll betonte in einer Aussendung ebenso wie sein Parteikollege Lopatka, dass das neue Glücksspielgesetz die "Anregungen" des EuGH bereits berücksichtige. "Die Kritik des EuGH nehmen wir natürlich auf und werden, falls es erforderlich ist, entsprechende Anpassungen im Gesetz vornehmen", so Stummvoll.

Manuel Boka vom e-Center (europäisches zentrums für e-commerce und internetrecht") sieht in der EuGH-Entscheidung einen "ziemlichen Systembruch für die österreichische Gesetzgebung", da jetzt die Konzessionen nicht mehr "freihändig" vergeben werden dürfen. Die österreichische Einstellung zum Glücksspielmonopol müsse sich ändern.

Der Experte betonte allerdings, dass sich der EuGH immer nur einzelne Rechtsfragen, diesmal um den Vergabemodus, kümmern könne. Auf das Thema Werbung für Lotto bzw. Toto sei der EuGH gar nicht eingegangen. Der deutsche Glücksspielveranstalter Ernst Engelmann, der das EuGH-Verfahren ausgelöst hat, hatte das heimische Glücksspielmonopol wie berichtet auch deshalb infragestellt, weil Lotto und Toto hierzulande intensiv beworben werden.

Grundsätzlich, so Boka, könne sich in Zukunft jeder Anbieter aus einem Unionsland an dem Vergabeverfahren teilnehmen "oder sollte zumindest die Information haben, dass eine Vergabe stattfindet". In seinen Augen muss künftig jeder erfolglose Bewerber die Gründe für die Ablehnung erfahren.

Stickler: Entscheid "keine Überraschung"

Für Friedrich Stickler, Präsident der Europäischen Lotterien und Vorstand der Österreichischen Lotterien, ist das Urteil keine wirklich große Überraschung." Die Kritik der EU-Richter habe sich im wesentlichen auf die Sitzerfordernis der Konzessionswerber im Inland bezogen, und das sei durch die GSpG-Novellen "jedenfalls" repariert worden.

Dass die strittige neue Gesetzespassage, wonach erfolgreiche Bewerber aus dem EU-Ausland "fristgerecht" nach Erhalt der Lizenz eine Kapitalgesellschaft im Inland gründen müssen, jetzt wahrscheinlich gestrichen werden muss, sieht Stickler "durchaus ambivalent". Mit dem Passus "sagt man, man hätte gerne die Möglichkeit, unmittelbar Kontrolle auszuüben". Prinzipiell sei das aber "nicht die ausschlaggebende Frage."

Zu den Lotterien enthalte das Engelmann-Urteil keine Aussagen. Stickler ist nach wie vor der Meinung, dass die Lotteriekonzession, die derzeit die Österreichischen Lotterien innehaben, nicht unbedingt ausgeschrieben werden muss. Der EuGH bevorzuge nämlich Monopole und Einzelkonzessionen, da sich damit die Gefahren des Glücksspiels besser bekämpfen ließen, so Stickler mit Verweis auf das holländische "Betfair"-Urteil vom 3. Juni 2010. Damals habe der EuGH geurteilt, dass ein Einfach-Konzessionsmodell ohne öffentliche Ausschreibung im Einklang mit EU-Recht stehe, wenn die Gesellschaft vom Staat streng kontrolliert wird.

Dies sei "politischer Konsens in Europa". Am Montag sei er, Stickler, mit einigen seiner Kollegen beim EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier gewesen: "Wir haben dort sehr viel Sympathie für das Lotteriemonopol gehört." Sogar im liberalisierten England gebe es nur einen (privaten) Lotteriebetreiber, betonte Stickler.

Wie aber der österreichische Gesetzgeber die Interessentensuche für Lotterie- und Casinobetreiber "interpretiert und umsetzt, habe ich nicht zu beurteilen".

Potente Betreiber mit Interesse

Sollte die Lotterielizenz dennoch öffentlich ausgeschrieben werden, gäbe es durchaus "sehr potente große Betreiber" etwa aus Italien, Frankreich oder England, die Interesse zeigen könnten, sagte Stickler. Generell sieht er die Casinos-Austria-Gruppe "sicherlich gut" auf eine mögliche Konkurrenz im Casino-Bereich vorbereitet. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass der Glücksspielkonzern Novomatic künftig auch eine Spielbankkonzession bekommt.

Wie Casinos-Austria-Rechtsvorstand Dietmar Hoscher sieht auch Stickler weder in dem heutigen Urteil noch im gestrigen EuGH-Entscheid zu Deutschland das Ende des Glücksspielmonopols im Bereich der Lotterien. "Das ist mehr Wunschdenken als Realität". In der Causa Engelmann sei es ja nur um die Vergabe der Casinoskonzessionen gegangen. Die Frage des Linzer Landesgerichts, das den EuGH angerufen hatte, zum Thema Lotto- und Toto-Werbung sei nicht beantwortet worden. Offenbar war für die EU-Richter dieses Thema nicht wesentlich, meint Stickler. Die Österreichischen Lotterien hätten sich bei der Werbung jedenfalls "nichts vorzuwerfen", denn jede Kampagne und jeder Spieleinführung werde im Hinblick auf "responsible gaming" (verantwortungsvolles Spielen, Anm.) überprüft. (APA)