spielo
18.09.2010, 17:46
Frankfurt/Main - Kaum ist das Verbot von Online-Glücksspielen passé, werben die Anbieter von Internet-Lotto schon wieder fleißig. "Lotto ist zurück" verspricht das Unternehmen Jaxx in einer Werbebotschaft. Und auch Konkurrent Tipp24 versucht Kunden zu gewinnen: Der Weg sei wieder frei für Lotto im Internet, heißt es in einer E-Mail. Mit ihren Slogans suggerieren die Firmen, dass Verbraucher ab jetzt wieder bequem über das Internet bei der staatlichen Lotterie mitspielen können.
Doch dem ist mitnichten so. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)in Luxemburg hat zwar vor einigen Tagen überraschend den Glücksspiel-Staatsvertrag der Bundesländer in der jetzigen Form für unzulässig erklärt. Denn dessen Ziel, die Spielsucht einzudämmen, sei durch die Werbung der staatlichen Lotterien ad absurdum geführt worden. Das Urteil wirkte auch wie ein Geschenk für die Online-Anbieter. Deren Börsenkurse legten deutlich zu.
Und tatsächlich könnten Kunden nun theoretisch wieder über das Internet an der staatlichen Lotterie teilnehmen, also an Lotto, Toto, Spiel 77. Doch auch wenn es auf den ersten Blick auf den Internetseiten von Tipp24 oder Jaxx so aussieht: Wer dort Lotto spielt, nimmt nicht an der staatlichen Lotterie teil. Denn das Geschäftsmodell der Unternehmen ist noch das gleiche wie vor dem Urteil aus Luxemburg. Das bedeutet: Wer beispielsweise bei Tipp24.com einen Lottoschein ausfüllt, nimmt nicht direkt an der deutschen Lotterie teil. Der Spieler wettet vielmehr bei der Tipp24-Minderheitsbeteiligung MyLotto24, die ihren Sitz in Großbritannien hat, auf den Ausgang der deutschen Lottoziehung. Er nimmt also an einer Privat-Lotterie teil.
Bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages war das noch anders. Damals kooperierten die privaten Anbieter mit den staatlichen Lottostellen in Deutschland. Alle Tipps, die online ausgefüllt wurden, wurden anschließend an die staatlichen Gesellschaften weitergereicht. Die Online-Anbieter waren also lediglich Vermittler, sie veranstalteten keine eigene Lotterie. Für die Spieler hatte das damalige Modell Vorteile: Sie konnten ihre Scheine zu Hause am Computer ausfüllen, anstatt in einem schmuddeligen Kiosk ihre Kreuzchen zu machen. Und trotzdem hatten sie die staatliche Garantie auf eine Auszahlung, wenn sie denn den Jackpot knackten.
Anders dagegen bei dem Modell, auf das Tipp24, Jaxx und andere umstellten, als das Online-Spiel verboten wurde. Sie errichteten neue Gesellschaften, meist in Großbritannien, die nun eigene Lotterien veranstalteten. Diese bieten zwar die gleichen Quoten wie der deutsche Toto- und Lottoblock. Das Problem an diesem sogenannten Buchmachermodell ist jedoch, dass die Gewinne nicht staatlich abgesichert sind. Geht einer der Anbieter Pleite, so sind die Gewinne futsch. Wer also gerade dann den Jackpot geknackt hat, geht dennoch leer aus.
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Tipp24-Sprecher Frank Hoffmann verteidigt das Modell jedoch. "MyLotto hat bewiesen, dass auch größere Jackpots ausgezahlt werden", sagt er und verweist auf den September letzten Jahres, als der Jackpot von 31,7 Mio. Euro von einem Kunden geknackt wurde. Dieser erhielt sein Geld auch. Allerdings schlug sich dies eben auch im Unternehmensergebnis nieder. Am Tag nach der Ziehung musste Tipp24 sogar eine Gewinnwarnung ausgeben. Beim Ergebnis vor Steuern und Zinsen musste es für das dritte Quartal 2009 einen Verlust von über zehn Mio. Euro ausweisen. Sollte ein ähnlicher "Glücksfall" einem der Unternehmen das Genick brechen, so wären die Gewinne der Kunden dahin. MyLotto versichert zwar, dass es für solche Fälle versichert sei. Es bleibt aber ein Restrisiko.
So hat das Luxemburger Urteil bislang für die Kunden nur eine kleine rechtliche Änderung mit sich gebracht. Solange das Internetglücksspiel in Deutschland verboten war, mussten die Spieler nach dem Ausfüllen des Lottoscheins bei den privaten Anbietern im Internet versichern, sich nicht in Deutschland aufzuhalten. Denn nur wer im Ausland tippte, tat dies legal, in Deutschland war Online-Tippen ja verboten. Nun entfällt diese Frage.
Immerhin streben die Online-Wettanbieter an, auch wieder das alte Modell anzubieten, bei dem die Scheine einfach an die staatliche Lotterie weitergereicht werden, auch Brokerage-Modell genannt. Frank Hoffmann rechnet jedoch mit mehreren Wochen Anlaufzeit. "Zunächst muss die Rechtslage geklärt werden, dann strebt die Tipp24 SE aber wieder das Brokerage-Modell in Deutschland an", so Hoffmann. Es müssten auch zunächst Kontakte zu den Landeslotteriegesellschaften hergestellt werden, an die die Scheine wieder offiziell weitergereicht werden können. Außerdem fehlten noch die nötigen technischen Voraussetzungen.
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Doch dem ist mitnichten so. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)in Luxemburg hat zwar vor einigen Tagen überraschend den Glücksspiel-Staatsvertrag der Bundesländer in der jetzigen Form für unzulässig erklärt. Denn dessen Ziel, die Spielsucht einzudämmen, sei durch die Werbung der staatlichen Lotterien ad absurdum geführt worden. Das Urteil wirkte auch wie ein Geschenk für die Online-Anbieter. Deren Börsenkurse legten deutlich zu.
Und tatsächlich könnten Kunden nun theoretisch wieder über das Internet an der staatlichen Lotterie teilnehmen, also an Lotto, Toto, Spiel 77. Doch auch wenn es auf den ersten Blick auf den Internetseiten von Tipp24 oder Jaxx so aussieht: Wer dort Lotto spielt, nimmt nicht an der staatlichen Lotterie teil. Denn das Geschäftsmodell der Unternehmen ist noch das gleiche wie vor dem Urteil aus Luxemburg. Das bedeutet: Wer beispielsweise bei Tipp24.com einen Lottoschein ausfüllt, nimmt nicht direkt an der deutschen Lotterie teil. Der Spieler wettet vielmehr bei der Tipp24-Minderheitsbeteiligung MyLotto24, die ihren Sitz in Großbritannien hat, auf den Ausgang der deutschen Lottoziehung. Er nimmt also an einer Privat-Lotterie teil.
Bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages war das noch anders. Damals kooperierten die privaten Anbieter mit den staatlichen Lottostellen in Deutschland. Alle Tipps, die online ausgefüllt wurden, wurden anschließend an die staatlichen Gesellschaften weitergereicht. Die Online-Anbieter waren also lediglich Vermittler, sie veranstalteten keine eigene Lotterie. Für die Spieler hatte das damalige Modell Vorteile: Sie konnten ihre Scheine zu Hause am Computer ausfüllen, anstatt in einem schmuddeligen Kiosk ihre Kreuzchen zu machen. Und trotzdem hatten sie die staatliche Garantie auf eine Auszahlung, wenn sie denn den Jackpot knackten.
Anders dagegen bei dem Modell, auf das Tipp24, Jaxx und andere umstellten, als das Online-Spiel verboten wurde. Sie errichteten neue Gesellschaften, meist in Großbritannien, die nun eigene Lotterien veranstalteten. Diese bieten zwar die gleichen Quoten wie der deutsche Toto- und Lottoblock. Das Problem an diesem sogenannten Buchmachermodell ist jedoch, dass die Gewinne nicht staatlich abgesichert sind. Geht einer der Anbieter Pleite, so sind die Gewinne futsch. Wer also gerade dann den Jackpot geknackt hat, geht dennoch leer aus.
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Tipp24-Sprecher Frank Hoffmann verteidigt das Modell jedoch. "MyLotto hat bewiesen, dass auch größere Jackpots ausgezahlt werden", sagt er und verweist auf den September letzten Jahres, als der Jackpot von 31,7 Mio. Euro von einem Kunden geknackt wurde. Dieser erhielt sein Geld auch. Allerdings schlug sich dies eben auch im Unternehmensergebnis nieder. Am Tag nach der Ziehung musste Tipp24 sogar eine Gewinnwarnung ausgeben. Beim Ergebnis vor Steuern und Zinsen musste es für das dritte Quartal 2009 einen Verlust von über zehn Mio. Euro ausweisen. Sollte ein ähnlicher "Glücksfall" einem der Unternehmen das Genick brechen, so wären die Gewinne der Kunden dahin. MyLotto versichert zwar, dass es für solche Fälle versichert sei. Es bleibt aber ein Restrisiko.
So hat das Luxemburger Urteil bislang für die Kunden nur eine kleine rechtliche Änderung mit sich gebracht. Solange das Internetglücksspiel in Deutschland verboten war, mussten die Spieler nach dem Ausfüllen des Lottoscheins bei den privaten Anbietern im Internet versichern, sich nicht in Deutschland aufzuhalten. Denn nur wer im Ausland tippte, tat dies legal, in Deutschland war Online-Tippen ja verboten. Nun entfällt diese Frage.
Immerhin streben die Online-Wettanbieter an, auch wieder das alte Modell anzubieten, bei dem die Scheine einfach an die staatliche Lotterie weitergereicht werden, auch Brokerage-Modell genannt. Frank Hoffmann rechnet jedoch mit mehreren Wochen Anlaufzeit. "Zunächst muss die Rechtslage geklärt werden, dann strebt die Tipp24 SE aber wieder das Brokerage-Modell in Deutschland an", so Hoffmann. Es müssten auch zunächst Kontakte zu den Landeslotteriegesellschaften hergestellt werden, an die die Scheine wieder offiziell weitergereicht werden können. Außerdem fehlten noch die nötigen technischen Voraussetzungen.
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