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28.02.2011, 12:21
Glückspielstaatsvertrag – Zurück zur Vernunft

Vertragsmodelle für eine Änderung des Glückspielstaatsvertrages:

1. Weiterentwicklung des derzeitigen Monopols mit Öffnung des Internetvertriebsweges für staatliche Glückspielangebote.

2. Beibehaltung des Lottomonopols und regulierte Marktöffnung anderer Glückspiele/Sportwetten (Modell Schleswig-Holstein).

3. Modell I. mit Experimentierklausel, d. h. zeitlich und zahlenmäßig befristete Zulassung privater Anbieter im Sportwettensektor.

Ergänzt werden diese Modelle nunmehr durch einen Vorschlag des DOSB, der die Ergebnisse seines Arbeitskreises, der aus Vertretern der Sportfachverbände und den Landessportbünden besteht, in einem eigenen Entwurf für einen neuen Glückspielstaatsvertrag zusammengefasst hat. Der DOSB fordert eine regulierte Öffnung des Sportwettenmarktes unter Erhaltung des Lottomonopols. Die privaten Anbieter sollen eine Sportwettenabgabe zwischen drei und zehn Prozent des Umsatzes entrichten.

"Das Modell I ist angesichts der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2011 zum Scheitern verurteilt. Das BVerwG hat deutlich gemacht, dass Image- und Sympathiewerbung, nach dem Motto: "Spiel mit, denn auch wenn Du verlierst, ist es für einen guten Zweck", mit dem Monopol nicht vereinbar ist. Genauso würde es dann aber der Suchtpräventionsbegründung des Monopols zuwiderlaufen, wenn der Vertriebsweg Internet für Lotto wieder geöffnet wird.

Aber auch das Modell III. würde angesichts einer zahlenmäßigen Beschränkung von Anbietern rechtlich scheitern. Eine Kontingentierung auf eine willkürlich bestimmte Anzahl von Konzessionen lässt sich rechtlich gesehen nicht rechtfertigen. Dieses Modell würde dazu führen, dass die Gerichte weiterhin mit Verfahren überzogen werden. Die gewünschten Kanalisierungen des Schwarzmarktes, die damit verbunden Steuereinnahmen und ein effektiver Jugend- und Verbraucherschutz lassen sich mit diesem Experimentiermodell nicht erreichen.

Als Experiment wäre es aus unserer Sicht allenfalls zulässig, eine kontrollierte Zulassung privater Anbieter, wie im Modell II oder vom DOSB vorgesehen, zeitlich zu befristen. In dieser Zeit könnten wir dann endlich das Totschlagargument der Monopolverfechter: "Die Privaten werden doch keine Steuern zahlen" widerlegen und beweisen, dass ein liberales System genauso wie in vielen anderen Ländern funktioniert." sagt Markus Maul.

In der letzen Ministerpräsidentenkonferenz haben Schleswig-Holstein, Hessen, Thüringen, Sachsen, Bayern und Niedersachsen bereits signalisiert, dass sie einem strikten Festhalten am Monopol nicht zustimmen werden. "In dieser Haltung sind sie gut beraten. Die Umsätze des staatlichen Glückspiels schwinden rasant und dieser Sturzflug wird bei einem Festhalten am Sportwettenmonopol, wie es im Modell I vorgesehen ist, nicht aufzuhalten sein. Im Gegenteil, denn derzeit werden die Maßstäbe, die das BVerwG gesetzt hat, im Werbeverhalten von Lotto noch gar nicht erfüllt. Wir gehen davon aus, dass die wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen, denen Lotto sich gegenübersehen wird, jetzt, nachdem die Entscheidungsgründe der Urteile vorliegen, massiv zunehmen werden. Der Fachbeirat des Glückspielwesens hat erst unlängst erfolgreich dagegen geklagt, dass Lotto-Hessen seinen Kunden die Abgabe von Scheinen als E-Brief ermöglichet hatte. Und Vorschläge des Fachbeirats zur suchtpräventiven Regulierung von Spielbanken liegen auch schon vor. Wenn sich zukünftig der Besucher einer Spielbank schon beim Eintritt für jede Spielart ein Limit setzen muss, das er während des jeweiligen Spiels nicht mehr verändern kann, gehen spätestens die ohnehin nur noch spärlich brennenden Lichter in den deutschen Spielbanken aus." so Markus Maul.

"Bei allem Verständnis für die Probleme, die durch Glückspiel entstehen können, müssen wir doch endlich mal wieder zu einer sachlichen und vernünftigen Betrachtung kommen.

50 Jahre lang hat die Bundesrepublik mit dem gemeinnützigen Glückspiel bei stetig steigenden Lottoumsätzen gut gelebt und niemand hat daran Anstoß genommen. Nur mit dem Ziel, das Sportwettenmonopol rechtlich zu verteidigen, wurde dann 2006 vor dem Bundesverfassungsgericht der Geist der Suchgefahr heraufbeschworen. Damit hatte aber auch die Stunde von einigen Glückspielsuchtexperten geschlagen, die plötzlich Posten und Gelder für sich beanspruchen konnten. Ihre Existenz rechtfertigen sie seitdem dadurch, dass sie ständig den Eindruck vermitteln, die gesamte Volksgesundheit würde durch Sportwetten und andere Glückspiele, bis hin zum harmlosen Lotto, stärker bedroht, als durch Tabak oder Alkohol. In dieses Szenario vom Untergang des Abendlandes durch eine Öffnung des Monopols, passte dann auch noch der politische Trend, uns alle zu Gutmenschen werden zu lassen. Mit dem Ergebnis: Die staatlichen Glückspieleinahmen schwinden, die Gerichte konstatieren, dass die Regelungen und Ausgestaltungen des Monopols nicht rechtmäßig sind und diejenigen, denen wirklich geholfen werden müsste, spielen unkontrolliert bei Anbietern, die nicht den gewünschten Regelungen unterliegen, wobei der Fiskus leer ausgeht.

Da man das Internet nicht abschotten kann, wird dieser Zustand anhalten bzw. sich noch verschärfen. Es ist also höchste Zeit, dass die Politik sich auf der Grundlage von Fakten beraten lässt und ihre Entscheidung sowohl zugunsten der Spielteilnehmer, als auch der Destinatäre des Glückspielwesens, sprich des Sports, und der Staatskasse trifft. Die erste – nicht manipulierte - Fassung der von den Ländern in Auftrag gegebenen Schweizer Studie hatte empfohlen, den Sportwettenmarkt unter Beibehaltung des Lottomonopols zu öffnen. Dieser Expertise sollte man folgen. Es ist ja auch nicht nachzuvollziehen, warum man dem Verbraucher, der in seiner Freizeit Sportwetten oder anderen Glückspielen nachgeht, nicht ein Mindestmaß an Eigenverantwortung belassen kann. In anderen Bereichen funktioniert das doch auch. Ansonsten enden wir irgendwann an der Stelle, dass Jeder, je nach Einkommen, am Anfang des Monats festlegen muss, wofür er wie viel ausgeben wird, damit er nicht kaufsüchtig wird." sagt Markus Maul abschließend.