spielo
02.04.2011, 13:47
Pokerspieler erhalten privates Geld zurück
Die Spielbankenkommission erstattet privates Geld zurück, dass sie bei der Razzia gegen ein Pokerturnier beschlagnahmt hatte. Zuvor hatte sie noch vor Gericht darum gekämpft.
Wer an einem Pokerturnier teilnimmt, hat strafrechtlich nichts zu befürchten. Einzig die Organisation ausserhalb des Freundeskreises ist illegal. Trotzdem muss ein Spieler - neben den Unannehmlichkeiten eines massiven Polizeieinsatzes - damit rechnen, dass die Polizei sein privates Geld, das er auf sich trägt, beschlagnahmt. Diese Praxis bei einer Razzia Anfang November in Zürich hat das Bundesstrafgericht Ende Januar gestützt. Nun hat sich die Situation für einige der betroffenen Pokerspieler geändert: Die Spielbankenkommission hat begonnen, im Fall der Zürcher Razzia beschlagnahmtes Geld zurückzuerstatten.
Bargeld im Wert von 430 Franken erhält der Turnierteilnehmer Christian Bachmann zurück. Die Spielbankenkommission kommt im Schreiben vom 28. März, das 20 Minuten Online vorliegt, zum Schluss, dass das Geld «in keinem Zusammenhang mit dem illegalen Glücksspiel steht.» Zudem erhält ein zweiter Spieler laut Informationen von 20 Minuten Online 80 Franken zurück, die ebenfalls bei der Razzia im November beschlagnahmt wurden.
Noch nicht mit einer Auszahlung rechnen kann ein weiterer Teilnehmer. Er trug am Abend des Turniers mehrere Tausend Franken auf sich, die er nach eigenen Angaben zuvor im Casino gewonnen hatte. Wie viele Turnierteilnehmern ihr Geld insgesamt zurückerhalten, wollte die Spielbankenkommission nicht sagen, da es sich um ein laufendes Verfahren handle.
Praxis geändert
Der betroffene Pokerspieler Bachmann findet den betriebenen Aufwand völlig unverhältnismässig. Er hat seinen Unmut darüber auch in einem Schreiben an die Spielbankenkommission kundgetan. Mit einer Entschuldigung rechnet er allerdings nicht. Inzwischen sind der Spielbankenkommission aber offenbar selbst Zweifel an dieser Praxis gekommen, obwohl das Bundesstrafgericht die Beschlagnahmung von privaten Geldern nicht beanstandet hatte. Bei späteren Razzien gegen Pokerturniere liess sie das Bargeld im Privatbesitz der Teilnehmer nicht mehr beschlagnahmen. Zu den Gründen wollte sich die Spielbankenkommission nicht äussern.
Die Spielbankenkommission erstattet privates Geld zurück, dass sie bei der Razzia gegen ein Pokerturnier beschlagnahmt hatte. Zuvor hatte sie noch vor Gericht darum gekämpft.
Wer an einem Pokerturnier teilnimmt, hat strafrechtlich nichts zu befürchten. Einzig die Organisation ausserhalb des Freundeskreises ist illegal. Trotzdem muss ein Spieler - neben den Unannehmlichkeiten eines massiven Polizeieinsatzes - damit rechnen, dass die Polizei sein privates Geld, das er auf sich trägt, beschlagnahmt. Diese Praxis bei einer Razzia Anfang November in Zürich hat das Bundesstrafgericht Ende Januar gestützt. Nun hat sich die Situation für einige der betroffenen Pokerspieler geändert: Die Spielbankenkommission hat begonnen, im Fall der Zürcher Razzia beschlagnahmtes Geld zurückzuerstatten.
Bargeld im Wert von 430 Franken erhält der Turnierteilnehmer Christian Bachmann zurück. Die Spielbankenkommission kommt im Schreiben vom 28. März, das 20 Minuten Online vorliegt, zum Schluss, dass das Geld «in keinem Zusammenhang mit dem illegalen Glücksspiel steht.» Zudem erhält ein zweiter Spieler laut Informationen von 20 Minuten Online 80 Franken zurück, die ebenfalls bei der Razzia im November beschlagnahmt wurden.
Noch nicht mit einer Auszahlung rechnen kann ein weiterer Teilnehmer. Er trug am Abend des Turniers mehrere Tausend Franken auf sich, die er nach eigenen Angaben zuvor im Casino gewonnen hatte. Wie viele Turnierteilnehmern ihr Geld insgesamt zurückerhalten, wollte die Spielbankenkommission nicht sagen, da es sich um ein laufendes Verfahren handle.
Praxis geändert
Der betroffene Pokerspieler Bachmann findet den betriebenen Aufwand völlig unverhältnismässig. Er hat seinen Unmut darüber auch in einem Schreiben an die Spielbankenkommission kundgetan. Mit einer Entschuldigung rechnet er allerdings nicht. Inzwischen sind der Spielbankenkommission aber offenbar selbst Zweifel an dieser Praxis gekommen, obwohl das Bundesstrafgericht die Beschlagnahmung von privaten Geldern nicht beanstandet hatte. Bei späteren Razzien gegen Pokerturniere liess sie das Bargeld im Privatbesitz der Teilnehmer nicht mehr beschlagnahmen. Zu den Gründen wollte sich die Spielbankenkommission nicht äussern.