Info Casino
01.08.2011, 15:10
Gefunden in einem Nachrichtenblatt
In unserer modernen Zeit sind wir ständigen Verlockungen ausgesetzt, manchmal sogar regelrechten Süchten. Schlimm wird es, wenn es sich dabei um Alkohol und Drogen handelt. Nicht weniger bedeutend sind auch sogenannte Spielsüchte. Nicht umsonst heißt es immer wieder „Glücksspiel macht süchtig!“
Nun gibt es im idyllischen Kyffhäuserkreis so gut wie keine Spielcasinos. Doch die Angeklagten vor dem Sondershäuser Strafgericht sind dabei recht findig.
So bekam es der Sondershäuser Strafrichter Gerald Fierenz wohl zum ersten Mal in seiner Karriere mit § 284 des Strafgesetzbuches zu tun. Diese stellt das unerlaubte Veranstalten von Glücksspielen unter Strafe, und zwar mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren.
Eine 66jährige Frau aus Sondershausen hatte in der Zeit von November 2007 bis Juni 2008 Anteile an einer Online-Pokerplattform erworben und bewegte auch andere Personen aus dem Kyffhäuserkreis dazu, sich an dieser Plattform zu beteiligen. Ein Anteil wurde dabei zum Preis von 665 Euro verkauft und enthielt eine Teilnahmegebühr von 115 Euro, welche zur Teilnahme am Pokerspiel im Internet berechtigte.
Der Anbieter der Möglichkeit zum Pokerspiel im Internet saß in Costa Rica und verfügte nicht über eine Erlaubnis zum Betrieb von Glücksspielen in Deutschland. Die Frau hatte für ihr neues Geschäft auch eine gewisse kriminelle Energie vorgewiesen, war sie doch zu Informationsveranstaltungen sogar nach Stockholm gereist.
Das Amtsgericht Sondershausen hatte sie nun zu einer Geldstrafe von 1.700 Euro verurteilt, wobei diese Strafe durch Strafbefehl vorbehalten ist. Da die Angeklagte selbst nicht unerhebliche Verluste mit diesem System erlitten hatte, erschien dem Gericht diese Strafe angemessen.
Die Angeklagte hatte noch Einspruch eingelegt, diesen aber kurz vor Termin zurückgezogen, so dass das Verfahren rechtskräftig beendet ist. Der Glücksspielfall aus dem Kyffhäuserkreis mit intensiver Auslandsberührung hat somit sein glückliches Ende gefunden, wobei das Glück nicht auf Seiten der Angeklagten lag.
Straftaten machen erfinderisch, kann man nur sagen, aber auch hier gilt: Glücksspiel kann süchtig machen!
Frag mich immer wieder wie das so rausfinden, unheimlich schlau die Jungs! happy2
In unserer modernen Zeit sind wir ständigen Verlockungen ausgesetzt, manchmal sogar regelrechten Süchten. Schlimm wird es, wenn es sich dabei um Alkohol und Drogen handelt. Nicht weniger bedeutend sind auch sogenannte Spielsüchte. Nicht umsonst heißt es immer wieder „Glücksspiel macht süchtig!“
Nun gibt es im idyllischen Kyffhäuserkreis so gut wie keine Spielcasinos. Doch die Angeklagten vor dem Sondershäuser Strafgericht sind dabei recht findig.
So bekam es der Sondershäuser Strafrichter Gerald Fierenz wohl zum ersten Mal in seiner Karriere mit § 284 des Strafgesetzbuches zu tun. Diese stellt das unerlaubte Veranstalten von Glücksspielen unter Strafe, und zwar mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren.
Eine 66jährige Frau aus Sondershausen hatte in der Zeit von November 2007 bis Juni 2008 Anteile an einer Online-Pokerplattform erworben und bewegte auch andere Personen aus dem Kyffhäuserkreis dazu, sich an dieser Plattform zu beteiligen. Ein Anteil wurde dabei zum Preis von 665 Euro verkauft und enthielt eine Teilnahmegebühr von 115 Euro, welche zur Teilnahme am Pokerspiel im Internet berechtigte.
Der Anbieter der Möglichkeit zum Pokerspiel im Internet saß in Costa Rica und verfügte nicht über eine Erlaubnis zum Betrieb von Glücksspielen in Deutschland. Die Frau hatte für ihr neues Geschäft auch eine gewisse kriminelle Energie vorgewiesen, war sie doch zu Informationsveranstaltungen sogar nach Stockholm gereist.
Das Amtsgericht Sondershausen hatte sie nun zu einer Geldstrafe von 1.700 Euro verurteilt, wobei diese Strafe durch Strafbefehl vorbehalten ist. Da die Angeklagte selbst nicht unerhebliche Verluste mit diesem System erlitten hatte, erschien dem Gericht diese Strafe angemessen.
Die Angeklagte hatte noch Einspruch eingelegt, diesen aber kurz vor Termin zurückgezogen, so dass das Verfahren rechtskräftig beendet ist. Der Glücksspielfall aus dem Kyffhäuserkreis mit intensiver Auslandsberührung hat somit sein glückliches Ende gefunden, wobei das Glück nicht auf Seiten der Angeklagten lag.
Straftaten machen erfinderisch, kann man nur sagen, aber auch hier gilt: Glücksspiel kann süchtig machen!
Frag mich immer wieder wie das so rausfinden, unheimlich schlau die Jungs! happy2