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14.03.2009, 21:12
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lehnt die Schließung
des Standortes Waren/Müritz entschieden ab
Der Vorschlag des Finanzministeriums von Mecklenburg-Vorpommern aus Einsparungsgründen die Spielbank Waren/Müritz zu schließen, wird von ver.di abgelehnt
"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lehnt den Vorschlag des Finanzministeriums von Mecklenburg-Vorpommern, aus Kostengründen den Standort der Spielbank in Waren/Müritz zu schließen, entschieden ab", so der zuständige Betreuungssekretär Bernhard Stracke.
"Dort würden nicht nur 14 qualifizierte und tarifgebundene Arbeitsplätze vernichtet, die Spieler würden vom Land auch in die Spielhallen ohne Ausweiskontrolle sowie weitgehend ohne Tarifbindung und Spielerschutz getrieben", so Stracke.
Dies würde dem Ansinnen des Glücksspielstaatsvertrages eindeutig wiedersprechen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt ausdrücklich den Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) und das damit verbundene Glücksspielmonopol, dass auch vom Bundesland Mecklenburg-Vorpommern getragen wird. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag war allen klar, durch den Spielerschutz wird es zum Rückgang der Bruttoeinspielergebnisse in den Spielbanken kommen.
Ver.di hat daher in einer Stellungnahme zum Entwurf eines neuen Spielbankengesetzes in Mecklenburg-Vorpommern für eine zeitgemäße Spielbankensteuer ausgesprochen. "Die derzeitigen Steuersätze sind zu hoch und müssen daher dringend reduziert werden", so Stracke.
Spielbanken sind keine Wirtschaftsbetriebe, denn sie haben einen ordnungspolitischen Auftrag zu erfüllen, d.h., der Betrieb von Spielbanken ist grundsätzlich eine unerwünschte
Tätigkeit, die nur ausnahmsweise zur Kanalisierung des in der Bevölkerung vorhandenen Spieltriebs zulässig ist (vgl. BVerfGE) 28, 119 ff.) das illegale Glücksspiel einzudämmen und dem menschlichen Spieltrieb eine staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeit zu geben.
Es ist für die zuständige Fachgewerkschaft im Glücksspielbereich klar zu erkennen, die Konsequenzen des Glücksspielstaatsvertrages sollen ausschließlich zu Lasten der Beschäftigten gehen. Dies wird von ver.di entschieden abgelehnt.
"Wir werden", so Stracke "in den nächsten Tagen in Gespräche mit der Geschäftsführung eintreten um dann gegebenenfalls gemeinsam mit der Geschäftsleitung in Gespräche mit der Landesregierung zur Rettung des Standortes Waren/Müritz einzutreten".
V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,
Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, <a href="mailto:bernhard.stracke@verdi.de">bernhard.stracke@verdi.de</a>
Telefon:06131-6272632; Fax:06131-6272626; Mobil:0160-90512708
des Standortes Waren/Müritz entschieden ab
Der Vorschlag des Finanzministeriums von Mecklenburg-Vorpommern aus Einsparungsgründen die Spielbank Waren/Müritz zu schließen, wird von ver.di abgelehnt
"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lehnt den Vorschlag des Finanzministeriums von Mecklenburg-Vorpommern, aus Kostengründen den Standort der Spielbank in Waren/Müritz zu schließen, entschieden ab", so der zuständige Betreuungssekretär Bernhard Stracke.
"Dort würden nicht nur 14 qualifizierte und tarifgebundene Arbeitsplätze vernichtet, die Spieler würden vom Land auch in die Spielhallen ohne Ausweiskontrolle sowie weitgehend ohne Tarifbindung und Spielerschutz getrieben", so Stracke.
Dies würde dem Ansinnen des Glücksspielstaatsvertrages eindeutig wiedersprechen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt ausdrücklich den Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) und das damit verbundene Glücksspielmonopol, dass auch vom Bundesland Mecklenburg-Vorpommern getragen wird. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag war allen klar, durch den Spielerschutz wird es zum Rückgang der Bruttoeinspielergebnisse in den Spielbanken kommen.
Ver.di hat daher in einer Stellungnahme zum Entwurf eines neuen Spielbankengesetzes in Mecklenburg-Vorpommern für eine zeitgemäße Spielbankensteuer ausgesprochen. "Die derzeitigen Steuersätze sind zu hoch und müssen daher dringend reduziert werden", so Stracke.
Spielbanken sind keine Wirtschaftsbetriebe, denn sie haben einen ordnungspolitischen Auftrag zu erfüllen, d.h., der Betrieb von Spielbanken ist grundsätzlich eine unerwünschte
Tätigkeit, die nur ausnahmsweise zur Kanalisierung des in der Bevölkerung vorhandenen Spieltriebs zulässig ist (vgl. BVerfGE) 28, 119 ff.) das illegale Glücksspiel einzudämmen und dem menschlichen Spieltrieb eine staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeit zu geben.
Es ist für die zuständige Fachgewerkschaft im Glücksspielbereich klar zu erkennen, die Konsequenzen des Glücksspielstaatsvertrages sollen ausschließlich zu Lasten der Beschäftigten gehen. Dies wird von ver.di entschieden abgelehnt.
"Wir werden", so Stracke "in den nächsten Tagen in Gespräche mit der Geschäftsführung eintreten um dann gegebenenfalls gemeinsam mit der Geschäftsleitung in Gespräche mit der Landesregierung zur Rettung des Standortes Waren/Müritz einzutreten".
V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,
Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, <a href="mailto:bernhard.stracke@verdi.de">bernhard.stracke@verdi.de</a>
Telefon:06131-6272632; Fax:06131-6272626; Mobil:0160-90512708