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18.02.2021, 00:29
Die Stadt Koblenz kann von Wettbürobetreibern eine Wettbürosteuer in Höhe von 3 Prozent des Wetteinsatzes erheben, wenn im Wettbüro neben der Annahme von Wettscheinen zusätzlich auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglicht wird.
Weiterlesen... (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/212407.html)
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