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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FGA informiert: Verlängerung der Gaststättenerlaubnis bei 1 Jahr Schließung beantrage



News
26.03.2021, 19:13
Hat der Besitzer den Betrieb 1 Jahr (12 Monate am Stück) nicht ausgeübt, erlischt lt. § 8 Gaststättengesetz die gaststättenrechtliche Erlaubnis! Laut Informationen verschiedener Wirtschaftsministerien gilt dies grundsätzlich auch bei Corona bedingten Schließungen.

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