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26.06.2021, 19:46
Mit dem 30.06.2021 laufen für viele Spielhallenbetreiber in Baden-Württemberg die glücksspielrechtliche Erlaubnisse oder. sog. „Härtefallgenehmigungen“ zum Betrieb ihrer Spielhallen ab. Auch wir haben für unsere Mandanten bei den zuständigen Behörden die Anträge bereits gestellt.
Weiterlesen... (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/214237.html)
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