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30.03.2022, 04:43
Mit Beschluss vom 18. März 2022 hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen einen gegen den Lahn-Dill-Kreis gerichteten Antrag auf vorläufige (weitere) Duldung einer in Wetzlar ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis betriebenen Wettvermittlungsstelle abgelehnt.
Weiterlesen... (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/268745.html)
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