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14.03.2009, 22:57
Lotto informiert: Keine Gefährdung des
Berliner Annahmestellennetzes
Berlin, 10. März 2009
In seiner jüngsten Presseveröffentlichung behauptet der "Deutsche Lottoverband", dass ein Urteil des Landgerichts Berlin den Fortbestand von 25.000 Annahmestellen in Deutschland gefährdet. Dieser Interessenverband aus gewerblichen, in Deutschland teilweise nicht konzessionierten Spielvermittlern, strebt selbst Direktvertriebsmodelle unter Umgehung der Annahmestellen an und spielt hier ohne Grundlage mit den Ängsten der konzessionierten Vertriebpartner des staatlichen LOTTO.
Festzustellen ist:
dass sich das zitierte Werbeverbot im Urteil des LG Berlin allein auf die Werbesituation einer speziellen Berliner Annahmestelle bezieht.
dass das Urteil zwar gegenüber dieser Annahmestelle in diesem Punkt vorläufig vollstreckbar, nicht jedoch rechtskräftig ist und dass die Annahmestelle gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen wird.
nicht erwähnt wird auch ein entscheidendes Element des Urteils, in dem das Gericht erneut den Versuch abweist, den Annahmestellen den gleichzeitigen Verkauf von Süßwaren mit LOTTO zu verbieten.
Die DKLB fühlt sich stets dem Spieler- und Jugendschutz verpflichtet und wird das Urteil deshalb mit der gebotenen Sorgfalt analysieren. Eine Gefährdung des Berliner Annahmestellennetzes besteht nicht.
Quelle: Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB)
Berliner Annahmestellennetzes
Berlin, 10. März 2009
In seiner jüngsten Presseveröffentlichung behauptet der "Deutsche Lottoverband", dass ein Urteil des Landgerichts Berlin den Fortbestand von 25.000 Annahmestellen in Deutschland gefährdet. Dieser Interessenverband aus gewerblichen, in Deutschland teilweise nicht konzessionierten Spielvermittlern, strebt selbst Direktvertriebsmodelle unter Umgehung der Annahmestellen an und spielt hier ohne Grundlage mit den Ängsten der konzessionierten Vertriebpartner des staatlichen LOTTO.
Festzustellen ist:
dass sich das zitierte Werbeverbot im Urteil des LG Berlin allein auf die Werbesituation einer speziellen Berliner Annahmestelle bezieht.
dass das Urteil zwar gegenüber dieser Annahmestelle in diesem Punkt vorläufig vollstreckbar, nicht jedoch rechtskräftig ist und dass die Annahmestelle gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen wird.
nicht erwähnt wird auch ein entscheidendes Element des Urteils, in dem das Gericht erneut den Versuch abweist, den Annahmestellen den gleichzeitigen Verkauf von Süßwaren mit LOTTO zu verbieten.
Die DKLB fühlt sich stets dem Spieler- und Jugendschutz verpflichtet und wird das Urteil deshalb mit der gebotenen Sorgfalt analysieren. Eine Gefährdung des Berliner Annahmestellennetzes besteht nicht.
Quelle: Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB)