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21.06.2023, 02:00
Betreiber niedersächsischer Spielhallen mit einer aufgrund der Übergangsregelung des § 18 Abs. 1 S. 1 NSpielhG fortgeltenden glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach § 24 GlüStV müssen das Eintrittsalter in ihren Spielhallen nicht auf 21 Jahre heraufsetzen.
Weiterlesen... (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/276686.html)
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