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14.03.2009, 23:13
Einsatz minderjähriger Lotto-Testkäufer erlaubt
https://www.playworld-online.com/forum/images/imported/2009/03/1.jpg (http://www.postimage.org/)
In Rheinland-Pfalz darf wieder mit Hilfe minderjähriger "Testkäufer" geprüft werden, ob sich die Lotto-Annahmestellen an die Jugendschutzrichtlinien halten. Das teilte das rheinland-pfälzische Innenministerium mit.
In Absprache mit dem Jugendministerium habe das Innenministerium der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH diesen Schritt unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, so Innenminister Karl Peter Bruch (SPD).
Wie das Innenministerium in Mainz weiter mitteilte, ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Zunächst sollen "Scheinminderjährige", die bereits 18 Jahre alt sind, als Käufer auftreten. Ergebe sich dabei der Verdacht, dass eine Annahmestelle auch Minderjährige spielen lasse, sollen speziell vorbereitete Jugendliche eingesetzt werden, die noch nicht volljährig sind.
Jugendschutz soll verbessert werden
Die Entscheidung, nun doch Testkäufer unter 18 zuzulassen, berücksichtige eine Forderung des Fachbeirates Glücksspielsucht vom November 2008, sagte Bruch. "Sie erleichtert zudem die Möglichkeit, einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz prozessual beweisen zu können."
Wegen der "hohen Hürden" beim Einsatz minderjähriger Testkäufer halte er deren Einsatz "im Rahmen einer Güterabwägung zwischen jugendpolitischen Bedenken einerseits und dem Interesse an einem funktionierendem Jugendschutz bei Glücksspielen andererseits" im Einzelfall für verantwortbar, sagte Bruch. Die Vorgaben sehen eine schriftliche Einverständniserklärung des Jugendlichen und seiner Eltern sowie eine pädagogische Beratung vor.
Testkäufe zwischenzeitlich ausgesetzt
Im Mai vergangenen Jahres hatte Lotto Rheinland-Pfalz die Testkäufe von Minderjährigen auf Weisung des Ministeriums einstellen müssen. Die Testkäufe waren unter anderem beim Kinderschutzbund auf Kritik gestoßen.
Seit Anfang 2008 gibt es einen neuen Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland. Er sichert das staatliche Monopol bis Ende 2011, fordert aber eine strengere Ausrichtung am Jugendschutz und eine stärkere Bekämpfung der Spielsucht. Im Sommer 2008 war Lotto Rheinland-Pfalz davon ausgegangen, dass sich rund ein Drittel der etwa 1.200 Annahmestellen in dem Bundesland nicht an die Vorschriften zum Jugendschutz hielt.
Quelle: <a href="http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=4607316/r5pc3c/">http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1 ... 16/r5pc3c/</a>
https://www.playworld-online.com/forum/images/imported/2009/03/1.jpg (http://www.postimage.org/)
In Rheinland-Pfalz darf wieder mit Hilfe minderjähriger "Testkäufer" geprüft werden, ob sich die Lotto-Annahmestellen an die Jugendschutzrichtlinien halten. Das teilte das rheinland-pfälzische Innenministerium mit.
In Absprache mit dem Jugendministerium habe das Innenministerium der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH diesen Schritt unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, so Innenminister Karl Peter Bruch (SPD).
Wie das Innenministerium in Mainz weiter mitteilte, ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Zunächst sollen "Scheinminderjährige", die bereits 18 Jahre alt sind, als Käufer auftreten. Ergebe sich dabei der Verdacht, dass eine Annahmestelle auch Minderjährige spielen lasse, sollen speziell vorbereitete Jugendliche eingesetzt werden, die noch nicht volljährig sind.
Jugendschutz soll verbessert werden
Die Entscheidung, nun doch Testkäufer unter 18 zuzulassen, berücksichtige eine Forderung des Fachbeirates Glücksspielsucht vom November 2008, sagte Bruch. "Sie erleichtert zudem die Möglichkeit, einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz prozessual beweisen zu können."
Wegen der "hohen Hürden" beim Einsatz minderjähriger Testkäufer halte er deren Einsatz "im Rahmen einer Güterabwägung zwischen jugendpolitischen Bedenken einerseits und dem Interesse an einem funktionierendem Jugendschutz bei Glücksspielen andererseits" im Einzelfall für verantwortbar, sagte Bruch. Die Vorgaben sehen eine schriftliche Einverständniserklärung des Jugendlichen und seiner Eltern sowie eine pädagogische Beratung vor.
Testkäufe zwischenzeitlich ausgesetzt
Im Mai vergangenen Jahres hatte Lotto Rheinland-Pfalz die Testkäufe von Minderjährigen auf Weisung des Ministeriums einstellen müssen. Die Testkäufe waren unter anderem beim Kinderschutzbund auf Kritik gestoßen.
Seit Anfang 2008 gibt es einen neuen Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland. Er sichert das staatliche Monopol bis Ende 2011, fordert aber eine strengere Ausrichtung am Jugendschutz und eine stärkere Bekämpfung der Spielsucht. Im Sommer 2008 war Lotto Rheinland-Pfalz davon ausgegangen, dass sich rund ein Drittel der etwa 1.200 Annahmestellen in dem Bundesland nicht an die Vorschriften zum Jugendschutz hielt.
Quelle: <a href="http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=4607316/r5pc3c/">http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1 ... 16/r5pc3c/</a>