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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstände einhalten



News
14.07.2023, 11:00
Der im Land Berlin gesetzliche geregelte Mindestabstand von 500 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen für Sportwetten und bestehenden Spielhallen ist rechtlich nicht zu beanstanden.


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