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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist privilegier



News
04.10.2023, 18:30
Die Ansiedlung von Stellen zur Vermittlung von Sportwetten in einem Gebäudekomplex, in dem sich bereits eine glücksspielrechtlich erlaubte Spielhalle oder Spielbank befindet, ist unzulässig.


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