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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verwaltungsgericht Osnabrück Einjährige Übergangsfrist nicht haltbar



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03.05.2014, 06:55
Laut Glücksspiel- änderungsstaatsvertrag haben Spielhallenerlaubnisse, die nach dem 28. Oktober 2011 erteilt wurden, nur ein Jahr Gültigkeit. Das ist nicht haltbar, sagt das Verwaltungsgericht Osnabrück, wie games & business-Experte RA Dr. Damir Böhm berichtet. (Keine Kommentare) Weiterlesen (http://www.isa-guide.de/isa-law/articles/111915.html)