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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vergnügungssteuer – Finanzgericht Bremen lässt Revision zum Bundesfinanzhof zu



News
09.09.2024, 14:50
In zwei Verfahren gegen die Vergnügungssteuer für die Jahre 2015 bis 2018 hat das Finanzgericht Bremen auf die mündlichen Verhandlungen vom 4. September 2024 zwar die Klagen abgewiesen, aber gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 FGO zur Fortbildung des Rechts die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.


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