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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kritik zur Stellungnahme der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zur der



News
08.03.2025, 11:11
Gemäß**§ 6c Abs. 1 S. 2 GlüStV 2021 darf ein Spieler pro Monat maximal 1.000 €*für Glücksspiele ausgeben. Dieses Limit gilt anbieterübergreifend.


Weiterlesen... (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/289700.html)