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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs: Urteil in der Rechtssache C-156/13 –



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12.06.2014, 12:40
In Deutschland sind die Veranstaltung und die Vermittlung von Glücksspielen im Internet sowie die Werbung für Glücksspiele im Fernsehen, im Internet sowie über Telekommunikationsanlagen grundsätzlich verboten. Die Verwendung des Internets zu diesen Zwecken kann allerdings ausnahmsweise für Lotterien und Sportwetten erlaubt werden. (Keine Kommentare) Weiterlesen → (http://www.isa-guide.de/isa-law/articles/113788.html)