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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FinG Hamburg: Umsatzsteuer für Geldspielgeräte ist rechtmäßig



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30.07.2014, 09:19
Der 3. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat mit Urteil vom 15. Juli 2014 entschieden, dass die Erhebung von Umsatzsteuer auf den Betrieb von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit unionsrechtskonform und verfassungsgemäß ist. (Keine Kommentare) Weiterlesen → (http://www.isa-guide.de/isa-law/articles/115550.html)