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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was Glücksspiel die Gesellschaft kostet



spielo
29.03.2009, 10:58
Joanneum Research hat bewiesen, dass das "kleine Glücksspiel" auch finanzielle Nachteile hat.

Bisher hat es als gutes Geschäft für die Bundesländer gegolten: Das "kleine Glücksspiel", das die Aufstellung von Spielautomaten mit Einsätzen von maximal 50 Cent erlaubt (alle Einsätze darüber fallen unter das Monopol der Casinos Austria), können die Länder nach eigener Entscheidung verbieten oder erlauben – Letzteres gegen Entgelt.

Kein Wunder, dass einige Bundesländer schwach wurden: Wien erlaubt den Automatenherstellern, ihre Geräte gegen eine Abgabe von 1400 Euro im Monat aufzustellen, Niederösterreich um 1000, Kärnten um 636 und die Steiermark gegen 467,50 Euro – pro Gerät, wohlgemerkt, was im Jahr 2006 insgesamt über 155 Millionen Mehreinnahmen für die öffentliche Hand bedeutete.

Dass das scheinbar gute Geschäft auch eine Schattenseite hat, zeigt eine neu erschienene Studie der Grazer Joanneum-Research-Forschungsgesellschaft. Darin haben die Volkswirte Judith Köberl und Franz Prettenthaler berechnet, dass der steirischen Volkswirtschaft durch Spielsucht, die zum Großteil dem Automatenspiel außerhalb der Casinos, also eben dem "kleinen Glücksspiel", zuzurechnen ist, im Jahr 2006 rund 3,8 Millionen materieller Schaden entstanden ist – das sind die Kosten, die durch die Beratung und Behandlung von Spielsüchtigen sowie die Bekämpfung der mit Glücksspiel verbundenen Kriminalität angefallen sind. Wenn man immaterielle Schäden wie die seelische Belastung der Angehörigen mitrechnet, macht der volkswirtschaftliche Schaden mehr als 57 Millionen Euro aus. Freilich, betont Studienautor Prettenthaler, seien das Zahlen, die je nach Berechnungsmethode schwanken.

Fest steht allerdings, dass mit dem "kleinen Glücksspiel" auch soziale Kosten verbunden sind. Gut möglich ist daher, dass die Studie die politischen Bemühungen stärkt, bundesweit einen weiteren Monopolisten neben den Casinos zu bestellen, der das Automatenspiel exklusiv bewirtschaften dürfte – und dabei Richtlinien zur Suchtprävention einzuhalten hätte. gr

"Die Presse", Print-Ausgabe, 29.03.2009

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