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14.10.2014, 17:06
Das baden-württembergische Ministerium für Finanzen und Wirtschaft teilt in einem aktuellen Schreiben mit, dass in Spielhallen keine Anträge auf Selbstsperre mehr angenommen werden können. Die Rechtsgrundlage hat sich mit dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom Juni 2014 verändert. Das baden-württembergische Landesglücksspielgesetz... Weiterlesen (http://www.isa-guide.de/isa-gaming/articles/120720.html)