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spielo
14.04.2009, 20:07
Wettbüros spielen "Hase und Igel"

Bielefeld (gär). Der langjährige Streit zwischen privaten Wettbüros und den Kommunen wird in Ostwestfalen-Lippe immer mehr zu einem Rennen wie zwischen dem Hase und dem Igel. Obwohl die Städte und Gemeinden gegen die Wettbüros in der Vergangenheit schon weit über hundert Schließungsverfügungen erlassen haben, ist es ihnen bislang nicht gelungen, diese im Endeffekt auch tatsächlich durchzusetzen.

So gibt es in Bielefeld immer noch 38 private Wettannahmestellen für die Vermittlung von Sportwetten, wie ein Sprecher der Stadt auf Anfrage der Neuen Westfälischen bestätigte. Auch andernorts haben private Wettbüros ihre Türen weiter geöffnet. Grund dafür ist zum einen die immer noch unklare Rechtslage und zum anderen ein sehr geschicktes Vorgehen der Betreiber.


So hatte beispielsweise die Stadt Bielefeld in der Vergangenheit vielen privaten Wettbüros Schließungsverfügungen zugestellt. Die Betreiber legten gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung Rechtsmittel ein. Das Verwaltungsgericht in Minden gab ihren Eilanträgen statt. Die Kommunen zogen daraufhin vor das Oberverwaltungsgericht in Münster und erhielten dort Recht zugesprochen. Zwar mussten die betroffenen Wettbüros danach schließen, aber ein anderer Betreiber meldete umgehend ein neues Gewerbe an – das Hase-und-Igel-Spiel konnte wieder von vorne beginnen.

200 Verfahren in Minden anhängig
Viele Kommunen hätten inzwischen "das Handtuch geworfen", sagt der Bielefelder Rechtsanwalt Jusuf Kartal, der bundesweit etwa 500 private Wettbüros vertritt. Nach seiner Ansicht wird erst dann Ruhe einkehren, wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Sache eine Grundsatzentscheidung getroffen hat. Insgesamt gebe es in der Sache acht Vorlagen beim EuGH. Eine Entscheidung erwartet Kartal im nächsten Jahr.

Mehrere Verwaltungsgerichte, darunter auch das in Minden, wo allein 200 Wettbüro-Verfahren anhängig sind oder waren, stehen auf dem Standpunkt, dass private Wettbüros wegen der im EU-Recht verbrieften Berufs- und Niederlassungsfreiheit grundsätzlich zulässig sind. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2006 aber entschieden, dass ein staatliches Wettmonopol möglich ist, wenn die Länder ihre Lotterie-Werbung einschränken.

Daraufhin wurde ein neuer Glücksspielstaatsvertrag ausgehandelt, der am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Die privaten Wettvermittler wollen den Vertrag nicht akzeptieren. Sie fürchten, dass bei Schließung ihrer Büros zehntausende von Arbeitsplätzen verloren gehen.

nw-news.de