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12.11.2014, 11:03
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass u.a. die Regelung im Spielhallengesetz Berlin, wonach Betreiber von Berliner Spielhallen verpflichtet sind, die Anzahl ihrer Spielgeräte auf höchstens acht Geräte je Spielhalle zu reduzieren (§§ 4 Abs. 2, 8 Abs. 3 des Gesetzes), nach seiner vorläufigen Einschätzung nicht wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Landes verfassungswidrig ist (Keine Kommentare) Weiterlesen → (http://www.isa-guide.de/isa-law/articles/121244.html)