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27.11.2014, 15:56
Der Verkauf von Losgutscheinen der Fernsehlotterie „Aktion Mensch“ durch die Handelsketten REWE und dm stellt keine gewerbliche Glücksspielvermittlung dar, so dass es hierfür keiner glücksspielrechtlichen Vermittlungserlaubnis bedarf. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. (Keine Kommentare) Weiterlesen → (http://www.isa-guide.de/isa-law/articles/121556.html)