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spielo
19.04.2009, 14:08
Mann darf Villa nicht verschenken

Hat dieser Mann etwas abzugeben, oder ist er der Drahtzieher eines verbotenen Internet-Glücksspiels? Eli Begson will sein Haus verschenken. Wer die Villa haben will, muss sich...
BONN. Hat dieser Mann etwas abzugeben, oder ist er der Drahtzieher eines verbotenen Internet-Glücksspiels? Eli Begson will sein Haus verschenken. Wer die Villa haben will, muss sich auf seiner Internet-Seite unter der Adresse <!-- w --><a href="http://www.hauszuverschenken.de">www.hauszuverschenken.de</a><!-- w --> registrieren lassen und 21 Euro Bearbeitungsgebühr überweisen. Vor zwei Wochen hat der Bad Godesberger die Aktion ins Leben gerufen, am Donnerstagnachmittag wurde sie von der Bezirksregierung Düsseldorf erst einmal gestoppt, bis Sonntagnachmittag muss die Aktion beendet sein. Gestern bereitete Begsons Anwalt Christoph Wahlefeld eine Klage gegen die Entscheidung der Behörde vor.

Der Hintergrund: Eli Begson ist Bauunternehmer, seit der Wirtschaftskrise sitzt der 57-Jährige finanziell auf dem Trockenen: „Die Banken leihen mir kein Geld mehr.“ Um an Geld zu kommen, bot er seine Villa in Bad Godesberg auf dem Immobilienmarkt an. Das Haus mit Hanglage, Rheinblick, sieben Zimmern und Sauna lockte aber keinen Käufer. „Die Preise sind im Keller“, so Begson. Seit 16 Jahren lebt Begson mit Frau und Tochter in dem Eigenheim, verscherbeln wollte er es nicht.

Begsons Lösung: verschenken, aber mit System. Und das geht so: Der Eigentümer hat Kriterien festgelegt, wer das Haus bekommen soll. Die liegen versiegelt bei einem Notar. Dann setzte er seine Seite ins Internet, auf der sich Interessenten registrieren lassen können. Das kostet 21 Euro, und erst wenn 49 500 Interessenten die 21 Euro überwiesen haben, wird der Umschlag mit den Kriterien geöffnet. Wer sie dann erfüllt, bekommt das Haus. Der Rest geht leer aus und ist um 21 Euro ärmer.

Genau das rief die Beamten aus Düsseldorf auf den Plan. Die dortige Bezirksregierung wacht über das staatliche Glücksspielmonopol in NRW. Die Behörde ist sich sicher: „Das ist ein verbotenes Internet-Glücksspiel“, sagt Sprecher Bernd Hamacher. „Die Kriterien müssen allen Teilnehmern vorher bekannt sein, denn sonst ist das eine Lotterie“, führt Hamacher aus. Bis zum morgigen Sonntag hat die Bezirksregierung dem Bad Godesberger eine Frist gesetzt, seine Internet-Seite abzuschalten, sonst drohen ihm 30 000 Euro Bußgeld. Hamacher: „Und die treiben wir ein.“

Die Untersagungsanordnung - so das Verbot auf Amtsdeutsch - ist am Donnerstag bei Begsons Bonner Anwalt Christoph Wahlefeld eingegangen: „Ich bereite gerade die Klage vor“, so Wahlefeld gegenüber der Rundschau. Gleichzeitig gehen Begson und sein Rechtsvertreter auch gegen die Frist am Sonntag vor. „Der Antrag, die Frist auszusetzen, geht per Fax an das Verwaltungsgericht Köln raus“, sagte Wahlefeld gestern.

Dass er ein Glücksspiel betreibt, weist Begson zurück: „Die Kriterien sind klar und vorher versiegelt worden, das ist kein Glücksspiel.“ Dass er mit der Aktion an Geld kommen will, sagt er frei heraus. Ungestört von den Behörden würde die Aktion 1 039 500 Euro einbringen. „Um meine Unkosten zu decken“, versichert er. „Man kann als Selbstständiger untergehen oder etwas tun, die Banken geben mir so leicht keine Kredite mehr.“ Die Summe scheint nicht an den Haaren herbeigezogen: Das Grundstück ist mehr als 800 Quadratmeter groß, nach der Bodenrichtwertkarte der Stadt also allein 285 600 Euro wert. Dann verspricht Eli Begson, alle anfallenden Steuern zu bezahlen: „Wer das Haus bekommt, braucht nur noch seine Koffer reinzutragen, den Rest mache ich.“

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