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02.01.2015, 18:01
Wer über einen Internetanbieter, der in Deutschland keine Zulassung hat, Black Jack spielt, macht sich strafbar. Nach § 285 StGB macht sich strafbar, wer sich an einem öffentlichen Glückspiel (§ 284 StGB) beteiligt Weiterlesen → (http://www.isa-guide.de/isa-law/articles/122171.html)