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09.01.2015, 16:55
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hatte in drei Entscheidungen zur Beschlagnahme und Einziehung von Spielapparaten bzw. Bestrafung nach dem Glücksspielgesetz die Auffassung vertreten, das österreichische Glücksspielgesetz widerspreche dem Unionsrecht und sei daher nicht anzuwenden. (Keine Kommentare) Weiterlesen → (http://www.isa-guide.de/isa-law/articles/122300.html)