News
16.01.2015, 18:28
[key:kartal_icon] Nach dem VG Köln bestehen erhebliche Zweifel, ob die Abstandsregelung zu öffentlichen Schulen und öffentlichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in § 22 Abs. 1 GlüSpVO NRW auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruht. (Keine Kommentare) Weiterlesen → (http://www.isa-guide.de/isa-law/articles/122393.html)