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17.06.2015, 16:49
as Hessische Spielhallengesetz lässt in der Außenwerbung von Spielstätten neben der Bezeichnung "Spielhalle" keine Beifügung eines Namenszusatzes oder Logos wie "Löwen-Logo-Play" zu. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Gießen. Weiterlesen (http://www.isa-guide.de/isa-law/articles/129937.html)