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16.07.2015, 17:24
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe betrachtet Poker als Glücksspiel. Trotzdem hat es die Berufung zugelassen und erkennt die grundsätzliche Bedeutsamkeit dieser Frage an. Weiterlesen (http://www.isa-guide.de/isa-law/articles/130613.html)