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19.08.2015, 12:30
Ohne Eintrittskarte fällt Pokern nicht unter die Vergnügungssteuer, so der VwGH. Die Stadt Innsbruck wollte von Pokersalon 736.000 Euro. (Keine Kommentare) Weiterlesen (http://www.isa-guide.de/isa-law/articles/131066.html)
Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pokern kein Vergnügen: Steuer über 736.000 Euro gekippt