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22.09.2015, 12:46
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 9. September 2015 festgestellt, dass Bargeldauszahlungen an Kunden, die in einem Restaurant verbunden mit einer Spielstätte im Wege von Elektronik-Cash-Transaktionen mit PIN-Eingabe den Konsum ihrer Waren bezahlen, nicht den Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz unterfallen. (Keine Kommentare) Weiterlesen → (http://www.isa-guide.de/isa-law/articles/131506.html)