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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : LAG Düsseldorf: Keine fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Gewinnspiel



News
23.09.2015, 09:06
Die Klägerin war seit dem 01.02.2014 bei der Beklagten, einem Kleinbetrieb, als Bürokauffrau tätig. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörten u.a. die Kontrolle der eingehen- den Rechnungen und das Einscannen derselben. Überweisungen durfte sie nicht vornehmen. (Keine Kommentare) Weiterlesen → (http://www.isa-guide.de/isa-law/articles/131513.html)