spielo
02.08.2009, 02:37
bwin droht schwere Steuernachzahlung:
Bis zu 125 Millionen Euro Strafe möglich
profil: Gegen Konzern läuft Finanzstrafverfahren
Ist das Online-Glücksspiel umsatzsteuerpflichtig?
Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in aktuellen Ausgabe berichtet, droht dem börsenotierten Glücksspielkonzern bwin eine heftige Steuernachzahlung. Gegen das Unternehmen läuft seit geraumer Zeit ein Finanzstrafverfahren, um festzustellen, ob das Online-Glücksspiel umsatzsteuerpflichtig ist. Das hängt unter anderem davon ab, wo die Geschäfte abgewickelt werden.
Ein profil vorliegendes Gutachten der Steuerberatungskanzlei Perlogis dazu: "Da der Hauptserver, über welchen die gesamten Glücksspiele technisch abgewickelt werden, sich bereits über einen längeren Zeitraum in Wien befindet (...) liegt unserer Meinung nach für den ausführenden Unternehmer eine Betriebsstätte in Österreich vor." Demnach "unterliegen sämtliche Umsätze der österreichischen Umsatzsteuer", heißt es in dem Gutachten.
Auch der Leiter der zuständigen Finanzstrafbehörde kommt in einem profil vorliegenden E-Mail zu dem Schluss, es handle sich "bei den Servern um eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte." Im schlimmsten Fall müsste bwin wegen Hinterziehung für die vergangenen sieben Jahre Umsatzsteuer nachzahlen. Bei Glücksspielumsätzen in der Höhe von 625 Millionen Euro wären das 125 Millionen. "Wir halten fest, dass bwin bereits zwischen 1999 und 2001 einer Betriebsprüfung unterzogen wurde, mit einer eindeutigen Klärung der umsatzsteuerlichen Frage: Online-Glückspiele sind von der Umsatzsteuer befreit. An den Fakten hat sich seit dieser Beurteilung nichts geändert", sagt bwin-Sprecher Kevin O´Neal.
Quelle: profil.at
Bis zu 125 Millionen Euro Strafe möglich
profil: Gegen Konzern läuft Finanzstrafverfahren
Ist das Online-Glücksspiel umsatzsteuerpflichtig?
Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in aktuellen Ausgabe berichtet, droht dem börsenotierten Glücksspielkonzern bwin eine heftige Steuernachzahlung. Gegen das Unternehmen läuft seit geraumer Zeit ein Finanzstrafverfahren, um festzustellen, ob das Online-Glücksspiel umsatzsteuerpflichtig ist. Das hängt unter anderem davon ab, wo die Geschäfte abgewickelt werden.
Ein profil vorliegendes Gutachten der Steuerberatungskanzlei Perlogis dazu: "Da der Hauptserver, über welchen die gesamten Glücksspiele technisch abgewickelt werden, sich bereits über einen längeren Zeitraum in Wien befindet (...) liegt unserer Meinung nach für den ausführenden Unternehmer eine Betriebsstätte in Österreich vor." Demnach "unterliegen sämtliche Umsätze der österreichischen Umsatzsteuer", heißt es in dem Gutachten.
Auch der Leiter der zuständigen Finanzstrafbehörde kommt in einem profil vorliegenden E-Mail zu dem Schluss, es handle sich "bei den Servern um eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte." Im schlimmsten Fall müsste bwin wegen Hinterziehung für die vergangenen sieben Jahre Umsatzsteuer nachzahlen. Bei Glücksspielumsätzen in der Höhe von 625 Millionen Euro wären das 125 Millionen. "Wir halten fest, dass bwin bereits zwischen 1999 und 2001 einer Betriebsprüfung unterzogen wurde, mit einer eindeutigen Klärung der umsatzsteuerlichen Frage: Online-Glückspiele sind von der Umsatzsteuer befreit. An den Fakten hat sich seit dieser Beurteilung nichts geändert", sagt bwin-Sprecher Kevin O´Neal.
Quelle: profil.at