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12.12.2015, 07:46
Das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt, dass ein Nachtzuschlag von 23 bis 6 Uhr auf den Stundenlohn von 25 Prozent angemessen ist. Bei besonderen Belastungen wie beispielsweise Dauernachtarbeit erhöhe sich der Anspruch auf 30 Prozent. (Keine Kommentare) Weiterlesen (http://www.isa-guide.de/isa-law/articles/132858.html)