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12.01.2016, 19:29
Alles in die Waagschale werfen! Am 11. Januar konnten sich die Automatenunternehmer in Baden-Württemberg über die Beantragung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis informieren, was dort bis spätestens 29. Februar geschehen sein muss. Der Automaten-Verband Baden-Württemberg lud gemeinsam mit dem Fachverband Spielhallen Mitglieder und Interessierte ein. Es informierten die Anwälte Damir Böhm und Tim Hilbert. (Keine Kommentare) Weiterlesen (http://www.isa-guide.de/isa-gaming/articles/142434.html)