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02.02.2016, 11:54
Mit Beschluss vom 17.09.2015 (Aktenzeichen 5 V 242/14) hat der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts entschieden, dass die Regelungen des Glücksspielgesetzes für Schleswig-Holstein vom 20.10.2011 (GlSpielG SH) über die Erhebung einer Glücksspielabgabe nicht gegen den Grundsatz der Verbandskompetenz verstoßen. Weiterlesen (http://www.isa-guide.de/isa-law/articles/142750.html)