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04.02.2016, 16:17
Hamburg, 04.02.2016 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit dem heutigen Urteil in der Rechtssache Ince (C-336/14) einen Kern der deutschen Glücksspielregulierung für bis auf weiteres unanwendbar erklärt. Der EuGH hatte im Jahr 2010 bereits den damaligen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) gekippt. Aus dem heutigen Urteil folgt nun dasselbe für den im Jahre 2012 geänderten GlüStV. (Keine Kommentare) Weiterlesen → (http://www.isa-guide.de/isa-law/articles/142860.html)