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24.02.2016, 07:54
Ab dem 1. Juli 2017 ist es auch in Baden-Württemberg für den Betrieb einer Spielhalle notwendig, eine glücksspielrechtliche Erlaubnis zu haben. Für heute bereits existente Spielhallen muss eine solche Erlaubnis bis zum 29. Februar beantragt werden (Keine Kommentare) Weiterlesen (http://www.isa-guide.de/isa-gaming/articles/144916.html)