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01.03.2016, 17:31
Um der unkontrollierten Ausbreitung von Spielhallen und Wettbüros in Mannheim Einhalt zu gebieten, verabschiedete der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung Mitte 2014 die Sat-zung über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim erklärte diese Satzung für ungültig. (Keine Kommentare) Weiterlesen (http://www.isa-guide.de/isa-law/articles/145972.html)