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spielo
08.09.2009, 15:28
Online-Glücksspiel: EuGH fällt Urteil im Verfahren bwin gegen Santa Casa

Wien, 08.09.2009 - Heute wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Vorabentscheidungsverfahren bwin und Liga Portuguesa de Futebol Profissional gegen den portugiesischen Monopolisten Santa Casa da Misericordia de Lisboa veröffentlicht. In diesem Verfahren untersuchte der EuGH die Gemeinschaftskonformität des portugiesischen Sportwetten- und Lotteriemonopols sowie dessen Erweiterung auf das Internet.

Der EuGH prüfte insbesondere, "ob die Dienstleistungsfreiheit der portugiesischen Regelung entgegensteht, soweit diese es Wirtschaftsteilnehmern wie bwin, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind, in denen sie rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringen, untersagt, im portugiesischen Hoheitsgebiet Glücksspiele über das Internet anzubieten." Dazu hält er fest, "dass die portugiesische Regelung die Dienstleistungsfreiheit beschränkt."

Des Weiteren führt er aus, "dass Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein können. Gleichwohl müssen die Beschränkungen, die die Mitgliedstaaten vorschreiben können, bestimmten Voraussetzungen genügen: Sie müssen geeignet sein, die Verwirklichung der von dem betroffenen Mitgliedstaat geltend gemachten Ziele zu gewährleisten, und dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung der Ziele erforderlich ist. Schließlich dürfen sie jedenfalls nicht diskriminierend angewandt werden."

Der EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass das Verbot für private Anbieter, Glücksspiele über das Internet anzubieten, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Er übersieht aber, dass seriöse private Anbieter wie bwin Spiele im Internet genauso kontrollieren können wie staatliche Monopole.

Internet garantiert höhere Sicherheit als stationäres Glücksspiel
Mit Hilfe des IT-unterstützten Mediums Internet können gerade im Bereich Kundenschutz und Betrugsbekämpfung Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau gesetzt werden. So hat bwin als Gründungsmitglied der European Gaming and Betting Association den ersten verpflichtenden Code of Conduct für private Online-Gaming-Anbieter mitentwickelt. Dieser legt engmaschige Kontrollmaßnahmen fest, die aufgrund der Internettransparenz wesentlich effizienter greifen als im traditionellen Glücksspiel und insbesondere jegliche Art von Betrug zielsicher vorbeugen können. Im Rahmen der European Sports Security Association, die beispielsweise Wettmanipulation verhindert, wird dies erfolgreich in die Praxis umgesetzt.

Internetglücksspiel Marktrealität - Politik gefragt
Die heutige Entscheidung zeigt einmal mehr, dass eine zeitgemäße Regulierung des Online-Glücksspiels zum Schutz der Konsumenten unerlässlich ist. Co-CEO Norbert Teufelberger zu dieser EuGH-Entscheidung: "Internetregelungen beinhalten technische Vorschriften, die vor ihrem In-Kraft-Treten bei der Kommission zu notifizieren sind, was vorliegend unterlassen wurde. Da das vorlegende Gericht die Frage der Notifizierung nicht gestellt hat, hat sich der EuGH nicht dazu geäußert. Daher wird diese im nationalen Prozess zu klären sein, wobei hierbei das nationale Gericht den Ausführungen des Generalanwalts Bot sicher Folge leisten wird, der geäußert hat, dass aufgrund der fehlenden Notifizierung keine Geldbußen verhängt werden können." Und er fügt hinzu: "Durch die rasante technologische Entwicklung ist im europäischen Glücksspielbereich ein rechtliches Vakuum entstanden. Das belegen u.a. die nach diesem Urteil noch insgesamt über ein Dutzend beim EuGH anhängige Vorlageverfahren sowie zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren, die die Europäische Kommission gegen Mitgliedsstaaten bislang noch zurückgestellt hat. Daher war es uns als transparentes börsennotiertes Unternehmen von jeher ein Anliegen, diesen Umstand möglichst rasch zu ändern und in einem regulierten Umfeld mit Rechtssicherheit anbieten zu können."

Co-CEO Manfred Bodner weiter: "Online-Gaming ist eine Marktrealität geworden. Die Erarbeitung eines zeitgemäßen Rechtsrahmens im Interesse der Konsumenten, des Staates und der Unternehmer ist daher dringend erforderlich. Denn Gerichtsurteile können mittel- und langfristig eine Regulierung nicht ersetzen."

Norbert Teufelberger präzisiert: "Nur ein regulierter Online-Gaming-Markt mit einem diversifizierten attraktiven Angebot schafft ausreichend Sicherheit gegen die Risken eines Schwarzmarkts, der tatsächlich nicht nur der Krimininalität Tür und Tor öffnet, sondern auch den Konsumentenschutz außen vor lässt. Daher haben inzwischen immer mehr Mitgliedstaaten, wie beispielsweise Großbritannien, Italien oder Frankreich reagiert. Wir sind zuversichtlich, dass auch Portugal die Weichen in Richtung eines regulierten attraktiven Online-Glücksspielmarkts stellt."

Hintergrundinformation zum EuGH-Verfahren bwin und Liga Portuguesa de Futebol Profissional (LPTP) gegen das portugiesische Monopol Santa Casa da Misericordia de Lisboa (SCML):
Im August 2005 schloss bwin mit der LPTP einen Sponsoringvertrag über vier Saisonen ab. Aufgrund der portugiesischen Gesetzgebung, die SCML die alleinige Vermittlung von Sportwetten zuspricht, leitete SCML gegen bwin und die LPTP verchiedene Verfahren, unter anderem ein Verwaltungsstrafverfahren, ein. bwin und LPTP wurden zur Bezahlung einer Verwaltungsstrafe verurteilt und gingen in Berufung. Das in Portugal mit dem Fall betraute Gericht legte dem EuGH Fragen zur Auslegung des portugiesischen Glücksspielmonopols mit EG-Recht vor.

Was ist ein Vorabentscheidungsverfahren?
Der Gerichtshof arbeitet mit allen Gerichten der Mitgliedstaaten zusammen; diese sind die für die Anwendung des Gemeinschaftsrechts zuständigen Gerichte. Um eine tatsächliche und einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts sicherzustellen und divergierende Auslegungen zu verhindern, können (und müssen mitunter) nationale Gerichte sich an den Gerichtshof wenden und ihn um eine Auslegung des Gemeinschaftsrechts bitten, um etwa die Vereinbarkeit ihrer nationalen Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht prüfen zu können. Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens kann auch die Prüfung der Gültigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts sein.

Siehe Datenbank des Europäischen Gerichtshofs

Quelle: bwin Interactive Entertainment AG

spielo
10.09.2009, 07:28
EU-Gericht bremst Internet-Casinos

Glücksspiel «Das ist ein grosser Sieg für staatliche Lotterien.» So reagierte der europäische Verband der staatlichen Lotteriegesellschaften auf den gestrigen Entscheid des Europäischen Gerichtshofs über nationale Glücksspielmonopole. Um Straftaten im Internet zu verhindern, dürfen die EU-Staaten private Sportwetten im Internet einschränken, entschieden die höchsten europäischen Richter. Sie stützten damit die portugiesische Regierung in einer von der portugiesischen Fussball-Liga sowie dem österreichischen Wettanbieter Bwin angestrengten Klage. In Portugal dürfen Glücksspiele aller Art, auch Online-Wetten, nur von der gemeinnützigen Santa Casa da Misericordia in Lissabon angeboten werden.

Die Internet-Wettbörse Bwin forderte gestern eine «zeitgemässe Regulierung des Online-Glücksspiels» und verwies darauf, dass Verbote im Netz ohnehin nicht funktionierten. Die börsennotierte Firma, hinter der österreichisches Kapital steckt und die mit einem Firmensitz in Gibraltar operiert, gilt als der grösste Internet-Glücksspielanbieter in Europa.

Laut gestrigem Entscheid des Gerichts kann ein Glücksspielmonopol dazu beitragen, die Betrugsgefahr einzudämmen. Dies rechtfertige die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit, was in der EU nur zum Zweck des Allgemeininteresses möglich ist. Das Urteil wird deshalb stark beachtet, weil sich Online-Glücksspiele stark ausweiten und die EU-Staaten unterschiedlich damit umgehen. Experten verweisen allerdings darauf, dass der portugiesische Fall nicht direkt mit anderen hängigen Fällen vergleichbar sei.

Der schärfste Verteidiger des Glücksspielmonopols ist Deutschland, das 2008 Internet-Wetten vollständig verboten hat. Daraufhin hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Frankreich und Italien haben dagegen die Beschränkungen bei Glücksspielen in den letzten Jahren abgebaut. Verboten sind Online-Casinos in den USA und Norwegen, wobei in diesen Ländern Zahlungen an solche Anbieter verunmöglicht werden, um das Verbot durchzusetzen.

Swisslos freuts

«Sehr wohlwollend» wurde der Entscheid des Europäischen Gerichtshofs von Swisslos in Basel zur Kenntnis genommen. Laut Sprecher Willy Mesmer bestätigt es die Tradition der in europäischen Ländern üblichen Glücksspielmonopole, deren Einnahmen für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

Laut Spielbankengesetz ist in der Schweiz bisher die «telekommunikationsgestützte Durchführung von Glücksspielen, insbesondere mittels Internet» verboten. Weil dieses Verbot nicht durchsetzbar ist und illegale Glücksspielangebote von ausländischen Anbietern in der Schweiz zunehmen, hat die Eidgenössische Spielbankenkommission im April vorgeschlagen, unter strengen Auflagen einige Internet-Casinos zu erlauben. Gleichzeitig soll das illegale virtuelle Glücksspielangebot mit technischen Massnahmen eingeschränkt werden. In der Schweiz dürfen bisher nur Swisslos und die Loterie Romande Wett- und Lotteriespiele anbieten, wobei sie auch einzelne Internetangebote haben.

Obwohl es illegal ist, kann man in der Schweiz ohne grosse Probleme bei ausländischen Anbietern übers Internet wetten. So wird man beispielsweise auf der Internet-Seite von Bwin sofort auf diverse Zahlungsmöglichkeiten mit Schweizer Franken hingewiesen.

Marianne Truttmann, Brüssel>