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13.07.2016, 13:26
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat beim Glücksspielgesetz angesichts von mehr als 100 Verfahren vor allem im Automatenbereich einen Beschluss getroffen, wonach die Landesverwaltungsgerichte (LVwG) über ihre anhängigen Verfahren erst entscheiden dürfen, nachdem der VfGH über die Verfassungskonformität entschieden hat. Weiterlesen (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/150174.html)