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23.08.2016, 12:57
Das Hessische Wirtschaftsministerium hat Ausführungsbestimmungen veröffentlicht, wie die zuständigen Behörden bei konkurrierenden Spielhallen, also bei Unterschreitung des Mindestabstands von 300 Metern, eine Auswahlentscheidung zu treffen haben. (Keine Kommentare) Weiterlesen (https://www.isa-guide.de/isa-gaming/articles/152613.html)