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26.09.2016, 12:47
In Niedersachsen werden Auswahlentscheidungen zwischen konkurrierenden Spielhallen durch ein Losverfahren getroffen. Der Automatenverband Niedersachsen rät dabei, im Hinblick auf durchgeführte Losverfahren eine Ablehnung des Erlaubnisantrags nicht zu akzeptieren, sondern dagegen eine Klage zu erheben. Weiterlesen (https://www.isa-guide.de/isa-gaming/articles/153184.html)