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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Landgericht Hamburg: Eine Gaststätte ist keine Spielhalle! Ein Unterhaltungsgerät ist



News
25.04.2017, 11:59
Mit Urteil vom 18.04.2017 (Az. 411 HKO 24/17) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass es nicht verboten ist, in einer Sportsbar (Gaststätte) neben drei Geldspielgeräten auch ein Wettterminal für Sportwetten aufzustellen.