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25.04.2017, 11:59
Mit Urteil vom 18.04.2017 (Az. 411 HKO 24/17) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass es nicht verboten ist, in einer Sportsbar (Gaststätte) neben drei Geldspielgeräten auch ein Wettterminal für Sportwetten aufzustellen.
Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Landgericht Hamburg: Eine Gaststätte ist keine Spielhalle! Ein Unterhaltungsgerät ist