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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : OVG Hamburg bestätigt die geltende Rechtslage zum Erlaubnisverfahren für Lotterieverm



News
25.07.2017, 11:29
Das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 22. Juni 2017 (Az. 4 Bf 160/14) erachtet die strukturellen und materiellen Erlaubnisvoraussetzungen für Lotterievermittler im wesentlichen als verfassungs- und europarechtskonform.

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