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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übergangsfrist abgelaufen – auch in Sachsen müssen alle Spielhallen Mindestabstände z



News
02.08.2017, 17:06
Seit dem 1. Juli 2017 benoetigen alle Spielhallen eine gluecksspielrechtliche Erlaubnis und muessen einen Mindestabstand von 250 Metern zu allgemeinbildenden Schulen oder weiteren Spielstaetten einhalten.

Weiterlesen... (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/165620.html)